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SATZUNG

 der „Deutsch-Griechische Gesellschaft zu Lübeck e. V.;

Glaros Jonathan

vom 03.März 2012

Änderungen am 1.November 2012 und 2.Mai 2013

§ 1 Name des Vereins

Der Verein führt den Namen „Deutsch-Griechische Gesellschaft zu Lübeck e. V.; Glaros Jonathan „.

Er hat seinen Sitz in Lübeck und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abschnitte §52 & §53 der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung. Dies wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln (Spendenaktionen) zur Weiterleitung an Körperschaften des öffentlichen Rechts und als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften des privaten Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke.

Der Verein will ein gegenseitiges Verständnis zwischen den Völkern Griechenlands und Deutschlands und die Pflege des europäischen Gedankens fördern und will besonders den kulturellen Austausch pflegen. Die Geschichte und die Natur beider Länder sollen in besonderem Maße Gegenstand der Aktivitäten des Vereins sein.

Diese Aufgaben sollen erfüllt werden insbesondere durch

1)  Vorträge und Diskussionen;

2)  Bildung deutsch-griechischer Arbeitsgemeinschaften  zu Themen im Sinne der Ziele des Vereins.

3)  Projekte im Sinne des Vereins.

Der Verein ist ethnisch, politisch und religiös neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

Der Verein hat folgende Mitglieder:

a)    natürliche Personen

b)    juristische Personen

c)    Ehrenmitglieder

Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der gesetzliche Vorstand.

Ehrenmitglieder der Gesellschaft können solche Personen werden, die sich um die Gesellschaft verdient gemacht haben. Sie werden auf Vorschlag des gesetzlichen Vorstands durch Beschluss auf der Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit gewählt.

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.

Die Mitgliedschaft erlischt:

1.     durch Austritt zum Jahresende, der schriftlich oder per e-Mail, 3 Monate vor Jahresende dem Vorstand vorliegen muss.

2.     Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Beendigung der Rechtspersönlichkeit, Tod oder Ausschluss.

3.     Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen, wenn das Mitglied sich satzungswidrig oder vereinsschädigend verhält. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu äußern. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Empfang des den Ausschluss mitteilenden Schreibens beim Vorstand schriftlich die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung zu beantragen. In diesem Falle darf der Betroffene nicht mit stimmen

4.     Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn ein Mitglied zwei Jahre mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand ist.

§ 4 Beitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal eines Jahres per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1.  der Vorstand

2.  die Mitgliederversammlung

Die Geschäfte des Vereins leitet der Vorstand. Er besteht aus:

1.  dem 1.Vorsitzenden

2.  dem stellv. Vorsitzenden

3.  dem Kassenwart

4.  vier Beisitzern

Der Vorsitzende und sein Vertreter und der Kassenwart sind der Vorstand im Sinne des  §§ 26 BGB.

Der Vorstand erstellt eine Geschäftsordnung.

Alle Tätigkeiten im Rahmen des Vereins erfolgen ehrenamtlich. (Unentgeltlich)

Je zwei von Ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Wiederwahl ist zulässig.

Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre im ersten Halbjahr statt. Sie wird durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens sechs Wochen vorher schriftlich oder per e-Mail einberufen. Vorschläge zu Satzungsänderungen müssen in Textform der Einladung beigefügt werden.

Der Beschlussfassung bzw. Behandlung der Mitgliederversammlung unterliegt:

1.              Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

2.              Ernennung von Ehrenmitgliedern

3.              Entgegennahme der Jahresberichte vom Vorstand

4.              Bericht der Kassenprüfer

5.              Genehmigung des Haushaltsvoranschlages

6.              Entlastung des Vorstandes

7.              Festsetzung der Beitragshöhe und Beschluss

8.              Änderung der Geschäftsordnung

9.              Änderung der Satzung

10.           Auflösung der Gesellschaft

11.      Genehmigung des Protokolls der vorherigen

           Mitgliederversammlung

12.           Kreditaufnahme

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf Vorstandsbeschluss kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung, unter Angabe von Gründen, jederzeit einberufen werden. Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Über entstehende Ausgaben  muss der Vorstand beschließen. Sie werden nach Vorlage von Belegen erstattet.

§ 8 Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sieben Mitglieder anwesend sind.

Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, wird nach kurzer Unterbrechung eine neue Mitgliederversammlung am gleichen Tag einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, sofern auf diese Folge in der Einladung ausdrücklich aufmerksam gemacht worden ist.

§ 9 Wahlen

Sämtliche Wahlen erfolgen, falls es keinen  Widerspruch gibt, in offener Abstimmung. Stimmengleichheit ist Ablehnung.

§ 10 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Es ist dazu eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung geschehen. Sie erfolgt, wenn mindestens zwei Drittel der Anwesenden Mitglieder sie beschließen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg. Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Vereinigung der Deutsch-Griechischen-Gesellschaften, Gathestr. 22 in 45475 Mühlheim an der Ruhr, welche es unmittelbar u. ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Lübeck, 2.Mai 2013

 

 Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Mitglieder,

 

wie heute, ging es am 25. März im Jahre 1821 in Kalavryta (Peloponnes) um Freiheit oder Tod. Trotz fast 400-jähriger Besatzung (von 1453 bis 1821) blieb die griechische Identität immer stark. Bischof Germanos von Patras hisste im Kloster von Agia Lavras die griechische Flagge und stiftete das peloponnesische Volk an, sich gegen die Unterdrücker zu erheben.

Daher markiert der 25. März 1821 den Beginn der griechischen Revolution und ist Nationalfeiertag in Griechenland.

Der griechische Unabhängigkeitskrieg (1821–1829) startete, weil die griechische Bevölkerung Selbstbestimmung in Freiheit ersehnte. Sie stand gegen die Herrschaft der Osmanen auf und kämpfte für eine unabhängige griechische Republik. Was dies für Opfer bedeutete, lassen die zeitgenössischen Meldungen aus der Ukraine erahnen.

Unter anderem bleibt das Massaker von Chios unvergessen, auch dank der Darstellung von Eugene Delacroix: 45.000 Soldaten des Sultans haben gewütet und getötet, ca. 45.000 Menschen wurden als Sklaven verkauft (oft direkt danach durch den Besitzer ermordet, damit er einen Platz im „Paradies“ erlangen könnte). Ca. 10.000 bis 15.000 konnten fliehen, ca. 1.200 haben Zuflucht im Konsulat Frankreichs und weiter im Konsulat Österreichs gefunden. Der schottische Historiker Thomas Gordon meint, dass ca. nur 1.800 von ca. 100.000 (bis 120.000) Menschen auf der Insel überlebten.

Die reiche Handelsstadt wurde dem Boden gleichgemacht, u.a. wurde auch die große Bibliothek mit ca. 70.000 Bändern verbrannt. 

Das war die Blaupause für weitere solche „Aktionen“.

Freiheit wurde nie verschenkt.

 

Der 25. März 1821 ist international bekannt. Sogar der US-Präsident feiert den 25. März jedes Jahr, um an die Beiträge Griechenlands zu Demokratie und Freiheit sowie an die aktuellen Beiträge der griechischen Diaspora in ihren neuen Gemeinden zu erinnern. Die griechischen Gemeinden feiern den Tag weltweit, ob in Australien, Skandinavien oder … Deutschland.

Und in Lübeck? Auch wenn wir im Vorstand nicht alle ganz fit wieder resp. sehr eingebunden sind, möchten wir gern heute ankündigen, dass wir den …griechischen Ostertag („Pas-cha“) mit einem Zusammenkommen und in kleiner BBQ-Runde (Grillen!)

                am Sonntag, 16. April 2023, um 13 Uhr

im Hause der Kulturen

(Parade 12, 23552 Lübeck, am Kopf der Straße und direkt am Dom!)

feiern möchten. 

Für die DGG-Mitglieder wird es selbstverständlich kostenlos sein, für Nicht-Mitglieder werden wir um eine Spende i. H. v. 10 Euro für große, und i. H. v. 5 Euro für kleine Gäste bitten.

Wir haben keine großen Kapazitäten von Lagerung, Kühlung etc. somit werden wir sehr genau Speisen und Getränke kaufen. Daher bitten wir aus organisatorischen Gründen um Anmeldungen an…

    Rüdiger Sfinis <ruedigersfinis -et- yahoo.de>

     bis zum 9. April 2023.

Bleibt Gesund und zuversichtlich!

Spyridon Aslanidis
Vorstandsvorsitzender

 

 

 

Lübecker ManifestMärz 2022
#LübeckForUkraine

Unsere Haltung gegen den russischen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine

Wir sind zutiefst bestürzt über den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und betroffen über
das Leid unddie Not der dort lebenden Menschen. Der russische Einmarsch istein brutaler
Angriff auf ein souveränes Land und eine klare Völkerrechtsverletzung. Wir verurteilen diesen
Krieg und die Verletzung der Unabhängigkeit der Ukraine hiermit aufs Schärfste. Unsere
Gedanken sind bei allen betroffenen Menschen, denen wir unsere Solidarität versichern
möchten. Unsere Gedanken sind in diesen schwierigen Zeiten bei allen Betroffenen, mit denen
wir auf ein schnelles Ende des Krieges und ein Leben in Frieden hoffen.

Aktuell sind viele Menschen auf der Flucht. Sie erfahren europaweit viel Solidarität und
unbürokratische, humanitäre Hilfe.Auch in Lübeck rollt eine Welle der Hilfsbereitschaft und
Unterstützung auf diversen Ebenen an. Doch es gibt auch besorgniserregende Entwicklungen
indergesellschaftlichenDiskussion,diesichaufStereotypeüberGeflüchteteaus
verschiedenen Regionen beziehen, dass „diese“ Geflüchtete ja zu „unserem“ Kulturkreis
gehörten und Ähnliches. Es darf keine Abstufung zwischen Geflüchteten unddem Leid der
Menschen oder eine Hierarchisierung geben, von Syrien bis zur Ukraine. Es gibt keine „guten“
oder „schlechten“ Geflüchtete, sondern einzig und allein Menschen in Not, die ein Recht auf
Schutz haben, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Bildungsstand oder Religion. Die aktuelle
Debatte dazu, die sich in scheinbarer Unterstützung äußert, verurteilen wir inhaltlich aufs
Schärfste. Es sind besorgniserregende Diskurse, die schon jetzt Rechtspopulisten in die Hände
spielen und unsere demokratische Grundwerte angreifen. Wir verurteilen die Aktivitäten all
jener, die sich nun als „Kümmerer“ der „richtigen“ und „westlichen“ Geflüchteten inszenieren,
sonst aber ihre rassistische Hetze gegen die Menschen auf der Flucht weitertreiben.Die
Würde des Menschenistunantastbar. Die freiheitliche-demokratische Grundlageund das
Prinzip der Humanität gilt für alle in Deutschland.

Wir lehnen in gleichem Maße eine Pauschalisierung der russischen Bevölkerung oder
Mitbürger:innen abnicht alle sind mit dem Krieg einverstanden, viele sindebenfallsOpfer
der tiefgreifenden Völkerrechtverletzung und der Verletzung von Menschenrechten. Unsere
Solidarität und Unterstützung bezieht sich insbesondere auch auf alle jene, die Widerstand
leisten und sich dadurch selbst in Gefahr bringen.

Lübeck heißt Schutzsuchende willkommen und die Unterzeichnenden werden sich im Rahmen
all ihrer Möglichkeiten für sie einsetzen. Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist gerade in einer
solchen Krisensituation notwendig und im stetigen Fokus unserer Aktivitäten.

Unser Bekenntnis...

Wir stehen zum Völkerrechtund zumFrieden!

Wir stehen zur Gleichstellung aller Menschen!

Wir stehen zu den Menschenrechten!

Wir stehen zur Solidarität mit den Schwächeren!

Wir stehen zum Zusammenhalt der Gesellschaft!

Wir stehen zurfreiheitlich-demokratischenGrundordnung!

Wir stehen zu unsererhumanitären Verantwortung!

Lübeck istweltoffen!

Unterzeichner:innen:

Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck

Sprungtuch e.V.Verein für sozialpädagogische Projekte Lübeck

Haus der KulturenInterkulturelle Begegnungsstätte e.V.